Energieausweise

für Privat- und Geschäftskunden

Ein Energieausweis verschafft dem Käufer oder Mieter Informationen über energetische Eigenschaften seiner Immobilie und ermöglicht dadurch den überschlägigen Vergleich zwischen Gebäuden.

Bei Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht (§ 80 GEG). Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre, es sei denn es werden umfangreiche Sanierungen vorgenommen. Bei Bestandsbauten ist ein Energieausweis, entweder als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich, sofern umfangreichen Sanierungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden oder das Gebäude veräußert, verpachtet oder vermietet wird.

Ich erstelle für Sie:

  • Energiebedarfsausweise für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Energiebedarfsausweise für kleinere Neubauten (Wohngebäude)
  • Energiebedarfsausweise bei Sanierungen

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